Impfproblematik 2016

Seit einigen Monaten werden in verschiedenen Bundesländern die Apothekenkontrollen der
Tierärzte angewiesen, die exakte Anwendung der Impfstoffverordnung in den Tierarztpraxen zu
kontrollieren. Dies hat dazu geführt, dass den Tierärzten die Abgabe von Geflügelimpfstoff an
Kleinsthaltungen untersagt wird.
Die Impfungen in den Kleinsthaltungen beim Geflügel werden in der Regel schon immer durch den
Halter nach Abgabe und Einweisung eines Tierarztes durchgeführt, obwohl dies nicht dem Wortlaut
der Impfstoffverordnung entspricht. Die Impfstoffe für die Kleinsthaltungen beim Geflügel wurden
unter Duldung der meisten Behörden durch die Tierärzte abgegeben, da es keine andere praktikable
Möglichkeit gibt, einen flächendeckenden Impfschutz in den Kleinsthaltungen zu erreichen.

 

Hier die Informationen was bisher passierte.

10.02.2016 Brief an Herrn Minister Johannes Remmel

16.02.2016 Brief ab die Landtagsabgeordneten

24.02.2016 Antwort Ministerium Herr Minister Jörg Herbertz

25.02.2016 Antwort MDL Berhard Tenhumberg

29.02.2016 Eingangsbestätigung Landtag

29.02.2016 Kleine Anfrage von Christina Schulze Föcking